= alte Inv.Nr. 64–III–33, Bergbau, trägt Bergmann-Puppe, Ehrenzeichen, zur Beamtentracht von Bergoffizieren gehörend, Messstab, langer Holzstab, der sich nach unten verjüngt, Griff aus Eisen, über einen Ring mit dem Stab verbunden, Griff ist zunächst waagrecht geführt, biegt dann hakenförmig um, reliefiert mit Bergwerksszenen, Darstellung der Arbeit im Berg, Werkzeug und Bergwerksanlagen, in der Ecke ein durchbrochen gearbeitetes Rund mit Bergmannswappen Schlägel und Eisen gekreuzt) im Blattkranz, dem nach oben gebogenen Teil ist eine Kapsel–Blüte aufgesetzt. HUTMANN: gehört zu den Bergarbeitern, Taghutmann > er musste darauf achten, dass die Baue im Gebirge so schnell wie möglich bei Klüften und Hängen gebaut werden und aufpassen, dass die Arbeiter (Lehenhauer + Herrenarbeiter), die von den Gewerken oder mit deren Wissen von dem Hutmann bestellt werden, ihre Schicht einhalten, ihre Arbeit machen, das Erz zusammenhalten, gutes Scheidwerk machen und nicht betrügen, zur richtigen Zeit zur Arbeit kommen und gehen, diesen Arbeitern hat der Taghutmann den genauen Lohn aufzuschreiben; Nachthutmann > wenn auch bei Nacht gearbeitet wird, achteten darauf, dass Arbeiter und Lehnhauer zur rechten Zeit zur Nachtschicht anfahren, während der Schichten gut arbeiten und zur rechten Zeit mit des Hutmanns Erlaubnis die Arbeit beenden. Vgl. InvNr 5, 48, 67, SW-FotoNr.: 3-6a, 3-7a, 3-36a. "Silber, Erz und weißes Gold – Bergbau in Tirol", Ausstellungskatalog, 1990, S.151.