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Widerstand und Verfolgung in Hall 1938 bis 1945

Eine Führung des Gemeindemuseums Absam

Eine Führung des Gemeindemuseums Absam

Anmeldung :
0676 84 05 32 700 oder
mats.breit@mac.com
Bedingungen:
Teilnahme auf eigene Gefahr,
maximal 10 TeilnehmerInnen.
Treffpunkt:
Treffpunkt ist um 15 Uhr
in Hall am Oberen Stadtplatz beim Rosenhaus

Bei der Führung am Nationalfeiertag in Hall wird das breite Spektrum von Dissens bis Widerstand im Mittelpunkt stehen. Der Weg führt von der Altstadt zum kürzlich fertig gestellten Denkmal für die Opfer der NS-Krankenmorde am Areal des Psychiatrischen Krankenhauses und zur Nordseite des Haller Friedhofs.

Oft sind es nur noch Akten, die von den Menschen berichten, die in den Jahren 1938 bis 1945 auf unterschiedlichste Art und Weise zum Ausdruck gebracht haben, dass sie nicht bereit waren mitzumachen.

Die Bandbreite von abweichendem Verhalten ist dementsprechend groß und schwer zu dokumentieren, da Gerichts- oder Gestapo-Protokolle beispielsweise nur die Sicht der Verfolger wiedergeben.

Im Jahr 1943 berichtet ein Gerichtsakt des Sondergerichts Innsbruck aus Hall Folgendes:

»Im Juni 1942 befanden sich in der Arbeiterstube der Saline der Angeklagte [Alois Ebster], Felderer, Fischler und Holzmann. Vom deutschen Rundfunk war die Sondermeldung über die Vernichtung eines feindlichen Großgeleitzuges im Nord­meer durchgegeben worden.
Fischler machte von dieser Sondermeldung seinen Kameraden Mitteilung, worauf Ebster die Äußerung gebrauchte: ‚Habt Ihr schon gehört, was der Schweizersender gebracht hat? Die Engländer und Amerikaner sind in Norwegen eingebrochen. Davon sagen unsere aber nichts. Bei uns dreht es sich nur ums Leuteumbringen.‘ Fischler war über diese Äußerung mit Recht empört und machte hievon dem Vorarbeiter Johann Mair und Karl Zimmermann Mitteilung.
Die Äußerung wird durch die Zeugen Fischler und Felderer einwandfrei erwiesen.«

Alois Ebster war nach dem »Heimtückegesetz« von 1934 angeklagt. Der vollständige Name dieses Gesetzes lautete: »Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen«. Es stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe und schaffte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ab, da es alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten, kriminalisierte.

Mit welchem Urteil 1943 Alois Ebster, der von seinen Arbeitskollegen denunziert worden war, bestraft wurde, ist im Detail nicht bekannt.

Im selben Jahr 1943 waren auch drei Absamerinnen am Oberlandesgericht Wien wegen »Wehrkraftzersetzung« angeklagt. »Zersetzung der Wehrkraft« war im Nationalsozialismus die Bezeichnung für einen grundsätzlich mit der Todesstrafe bedrohten Straftatbestand.

Zu den im Gesetz angeführten Tatbeständen gehörten »Kriegsdienstverweigerung, defätistische Äußerungen und Selbstverstümmelung«.

Rosa Brindlmayer, Julie Huber und Elisabeth Hafner haben laut den Gerichtsakten eine als »Heilandsworte« in Form einer Prophezeiung formulierte massive Kritik am deutschen Angriffskrieg bei ihren Kirchgängen in Absam in Umlauf gebracht. Sie haben Abschriften angefertigt und an Fronturlauber verteilt. Auch sie wurden bei der Gestapo denunziert und sind so Opfer des NS-Verfolgungsapparates geworden.

Abweichen von der Norm der »Volksgemeinschaft«

Die in den Äußerungen und Handlungen der vier Angeklagten zum Ausdruck gebrachte Ablehnung wird heute als Dissens bzw. als klares und bewusstes Abweichen in Denken und Verhalten von den im NS-System gesetzten Normen betrachtet.

Abweichendes Verhalten konnte sowohl passiven, als auch aktiven Charakter haben. Es umfasst Einstellungen und Handlungen gegen Ideologie und Herrschaftsform, gegen Personen, Institutionen, Kommunikation und Wertehaltungen des Nationalsozialismus.

Abweichendes Verhalten dokumentierte aber auch das Auflehnen gegen die geforderte Konformität in einer tagtäglich rassistisch und antisemitisch aufgeladenen »Politisierung des Alltags«.

Anmeldung :
0676 84 05 32 700 oder
mats.breit@mac.com
Bedingungen:
Teilnahme auf eigene Gefahr,
maximal 10 TeilnehmerInnen.
Treffpunkt:
Treffpunkt ist um 15 Uhr
in Hall am Oberen Stadtplatz beim Rosenhaus


GemeindeMuseumAbsam
Im alten Kirchenwirt
Walburga-Schindl-Straße 31
A – 6067 Absam

Öffnungszeiten
Freitag 18 – 20 Uhr
Samstag 14 – 17 Uhr
Sonntag 14 – 17 Uhr

Information und Führungen
Matthias Breit 
0 676 / 84 05 32 700
kontakt@absammuseum.at

Kontoverbindung
Museumsverein Absam
IBAN: AT98 3620 0000 0003 1542 
BIC: RZTIAT 22200

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